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Die Trennung
65.1. O Prophet! wenn ihr euch von Frauen trennt, so trennt euch von ihnen für ihre vorgeschriebene Frist, und berechnet die Frist, und fürchtet Allah, euren Herrn. Vertreibt sie nicht aus ihren Häusern, noch sollen sie (selbst) fortgehen, es sei denn, sie begehen offenkundige Unsittlichkeit. Das sind die Schranken Allahs, und wer Allahs Schranken übertritt, der sündigt wider sich selbst. Du weißt nicht, vielleicht wird Allah späterhin etwas Neues geschehen lassen.
65.2. Dann, wenn ihre Frist um ist, nehmt sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen und rufet zwei rechtliche Leute aus eurer Mitte zu Zeugen, und laßt es ein wahrhaftiges Zeugnis vor Allah sein. Das ist eine Mahnung für den, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er einen Ausweg bereiten,
65.3. Und wird ihn versorgen, von wannen er es nicht erwartet. Und für den, der auf Allah vertraut, ist Er Genüge. Wahrlich, Allah wird Seine Absicht durchführen. Für alles hat Allah ein Maß bestimmt.
65.4. Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.
65.5. Das ist Allahs Gebot, das Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm seinen Lohn erweitern.
65.6. Lasset sie (während der Frist) in den Häusern wohnen, in denen ihr wohnt, gemäß euren Mitteln, und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und wenn sie (das Kind) für euch säugen, gebt ihnen ihren Lohn und beratet euch freundlich miteinander, wenn ihr aber (damit) Verlegenheit für einander schafft, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) säugen.
65.7. Jener, der Fülle hat, soll aus seiner Fülle aufwenden, Und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll aufwenden gemäß dem, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Bedrängnis bald Erleichterung schaffen.
65.8. Wie so manche Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten, und Wir zogen sie streng zur Rechenschaft und straften sie mit harter Strafe!
65.9. So kostete sie die bösen Folgen ihres Betragens, und das Ende ihres Betragens war Untergang.
65.10. Allah hat für sie eine strenge Strafe bereitet, so fürchtet Allah, o ihr Leute von Verstand, die ihr glaubt. Allah hat euch fürwahr eine Ermahnung herniedergesandt -
65.11. Einen Gesandten, der euch die deutlichen Zeichen Allahs vorträgt, auf daß er jene, die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht führe. Und wer an Allah glaubt und recht handelt, den wird Er in Gärten führen, durch die Ströme fließen, darin zu weilen auf immer. Allah hat ihm fürwahr eine treffliche Versorgung gewährt.
65.12. Allah ist es, Der sieben Himmel erschuf und von der Erde eine gleiche Zahl. Der (göttliche) Befehl steigt nieder in ihre Mitte, auf daß ihr erfahret, daß Allah alle Dinge zu tun vermag und daß Allah alle Dinge mit Wissen umfaßt.
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