70.21. Doch wenn ihm Gutes widerfährt, ist er knausrig.
70.22. Nicht so sind die, die beten
70.23. Und bei ihrem Gebet verharren,
70.24. Und die, in deren Reichtum ein bestimmter Anteil ist
70.25. Für den Bittenden sowohl wie für den, der es nicht kann.
70.26. Und die, die den Tag des Gerichts für wahr und wirklich erklären,
70.27. Und die, die vor der Strafe ihres Herrn zagen -
70.28. Wahrlich, die Strafe ihres Herrn ist nicht, wovor man sicher sein könnte -,
70.29. Und die, die ihre Sinnlichkeit im Zaum halten,
70.30. Es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre Rechte besitzt, denn da sind sie nicht zu tadeln,
70.31. Die aber mehr als das suchen, sind Übertreter.
70.32. Und die, die das ihnen Anvertraute und ihren Vertrag halten,
70.33. Und die, die aufrichtig sind in ihrem Zeugnis,
70.34. Und die, die ihr Gebet getreulich verrichten,
70.35. Diese sind es, die in den Gärten sein werden, hochgeehrt.
70.36. Was aber ist denen, die ungläubig sind, daß sie auf dich zugelaufen kommen
70.37. Von rechts und links, gruppenweise gesondert?
70.38. Hofft jeder einzelne von ihnen wohl, den Garten der Wonne zu betreten?
70.39. Nimmermehr! Wir erschufen sie aus dem, was sie wissen.
70.40. Aber nein! Ich schwöre beim Herrn des Ostens und des Westens, daß Wir imstande sind,