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Die Kuh
2.181. Und wer es ändert, nachdem er es gehört - die Schuld dafür soll wahrlich auf denen lasten, die es ändern. Allah ist allhörend, allwissend.
2.182. Wer aber vom Erblasser Parteilichkeit oder Unbill befürchtet und Schlichtung zwischen ihnen herbeiführt, der begeht keine Sünde. Wahrlich, Allah ist allvergebend, barmherzig.
2.183. O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf daß ihr euch schützet -
2.184. Eine bestimmte Anzahl von Tagen. Wer von euch aber krank oder auf Reisen ist, (der faste) an ebenso vielen anderen Tagen, und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen. Und wer mit freiwilligem Gehorsam ein gutes Werk vollbringt, das ist noch besser für ihn. Und Fasten ist gut für euch, wenn ihr es begreift.
2.185. Der Monat Ramadán ist der, in welchem der Koran herabgesandt ward: eine Weisung für die Menschheit, deutliche Beweise der Führung und (göttliche) Zeichen. Wer also da ist von euch in diesem Monat, der möge ihn durchfasten, ebenso viele andere Tage aber, wer krank oder auf Reisen ist. Allah wünscht euch erleichtert und wünscht euch nicht beschwert, und daß ihr die Zahl (der Tage) erfüllen und Allah preisen möchtet dafür, daß Er euch richtig geführt hat, und daß ihr dankbar sein möchtet.
2.186. "Und wenn Meine Diener dich nach Mir fragen (sprich): ""Ich bin nahe. Ich antworte dem Gebet des Bittenden, wenn er zu Mir betet. So sollten sie auf Mich hören und an Mich glauben, auf daß sie den rechten Weg wandeln mögen."""
2.187. Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens zu euren Frauen einzugehen. Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst unrecht gehandelt habt, darum hat Er Sich gnädig zu euch gekehrt und euch Erleichterung vergönnt. So möget ihr nunmehr zu ihnen eingehen und trachten nach dem, was Allah euch bestimmte, und esset und trinket, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgenröte zu unterscheiden ist. Dann vollendet das Fasten bis zum Einbruch der Nacht, und gehet nicht ein zu ihnen, solange ihr in den Moscheen zur Andacht verweilt. Das sind die Schranken Allahs, so nähert euch ihnen nicht. Also macht Allah Seine Gebote den Menschen deutlich, auf daß sie sicher werden gegen das Böse.
2.188. Und fresset nicht untereinander euren Reichtum auf durch Falsches, und bietet ihn nicht der Obrigkeit (als Bestechung) an, daß ihr wissentlich einen Teil des Reichtums anderer zu Unrecht fressen möchtet.
2.189. "Sie fragen dich nach den Monden. Sprich: ""Sie sind ein Mittel zum Messen der Zeit für die Menschheit und für die Pilgerfahrt."" Und das ist nicht Tugend, daß ihr die Häuser von hinten betretet, sondern wahrhaft gerecht ist, wer gottesfürchtig ist. Und ihr sollt die Häuser betreten durch ihre Türen, und fürchtet Allah, auf daß ihr Erfolg habt."
2.190. Und kämpfet für Allahs Sache gegen jene, die euch bekämpfen, doch überschreitet das Maß nicht, denn Allah liebt nicht die Maßlosen.
2.191. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie von dort, von wo sie euch vertrieben, denn Verfolgung ist ärger als Totschlag. Bekämpft sie aber nicht bei der Heiligen Moschee, solange sie euch dort nicht angreifen. Doch wenn sie euch angreifen, dann kämpft wider sie, das ist die Vergeltung für die Ungläubigen.
2.192. Wenn sie jedoch ablassen, dann ist Allah allvergebend, barmherzig.
2.193. Und bekämpfet sie, bis die Verfolgung aufgehört hat und der Glauben an Allah (frei) ist. Wenn sie jedoch ablassen, dann (wisset), daß keine Feindschaft erlaubt ist, außer wider die Ungerechten.
2.194. (Entweihung eines) Heiligen Monats (soll) im Heiligen Monat (vergolten werden), und für alle heiligen Dinge ist Vergeltung. Wer sich also gegen euch vergeht, den straft für sein Vergehen in dem Maße, in dem er sich gegen euch vergangen hat. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
2.195. Spendet für Allahs Sache, und stürzt euch nicht mit eigner Hand ins Verderben, und tut Gutes, wahrlich, Allah liebt die Gutes Tuenden.
2.196. Und vollziehet die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen: seid ihr aber behindert: dann das leicht erhältliche Opfer, und schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer unter euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat: Tilgung durch Fasten oder Almosenspenden oder ein Opfer. Seid ihr wieder in Sicherheit, dann für den, der die Umra vollziehen möchte zusammen mit Hadsch ein leicht erhältliches Opfer. Wer jedoch nichts finden kann, faste während der Pilgerfahrt drei Tage - und sieben nach eurer Heimkehr, das sind im ganzen zehn. Das gilt für den, dessen Familie nicht in der Nähe der Heiligen Moschee wohnt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah streng im Strafen ist.
2.197. Die Monate für die Pilgerfahrt sind wohlbekannt, wer also beschließt, die Pilgerfahrt dann zu vollziehen: keine sinnliche Begierde, keine Übertretung noch irgendein Streit während des Pilgerns! Und was ihr Gutes tut, Allah weiß es. Und verseht euch mit der (notwendigen) Zehrung, aber wahrlich, die beste Zehrung ist Rechtschaffenheit. Und fürchtet Mich (allein), ihr Verständigen.
2.198. Es ist keine Sünde für euch, daß ihr die Gnadenfülle eures Herrn sucht. Doch wenn ihr von Arafát zurückkehrt, gedenket Allahs in Maschar al-Harám, und gedenket Seiner, wie Er euch den Weg gewiesen hat, wiewohl ihr vordem zu den Verirrten gehörtet.
2.199. Und kehret von dort zurück, von wannen die Leute zurückkehren, und sucht Vergebung bei Allah, wahrlich, Allah ist allvergebend, barmherzig.
2.200. "Habt ihr eure gottesdienstlichen Handlungen ausgeführt, dann gedenket Allahs, wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegtet, nur noch inniger. Unter den Leuten sind welche, die sprechen: ""Unser Herr, gib uns hienieden"", doch solch einer soll keinen Anteil am Jenseits haben."
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